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Gust Bestattungen

Feuerbestattung in und um Köthen

Eine Feuerbestattung wird auch Kremierung oder Kremation genannt, denn der Verstorbene wird im Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Seine Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt.

Heutzutage entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Feuerbestattung. Das liegt sicher zum einen an der Entscheidung des Verstorbenen, der diese Bestattungsart vorzieht und sich für eine Feuerbestattung entschieden hat und nicht für eine Erdbestattung. Zum anderen gibt es durchaus auch finanzielle Gründe, eine Feuerbestattung in Betracht zu ziehen.

Wenn Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden, haben Sie nach der Einäscherung drei Möglichkeiten, die Urne zu bestatten:
– auf einem Friedhof
– unter einem Baum – das ist in Deutschland aber nur in einem Bestattungswald möglich
– auf hoher See

Ablauf einer Einäscherung

Eine Kremation dauert meist zwischen 70 und 90 Minuten. Die Temperatur beträgt dabei bis zu 1200 Grad.
In Deutschland besteht eine Sargpflicht, weshalb der Verstorben auch in einem Sarg eingeäschert werden muss.

Sie haben in der Regel die Möglichkeit, persönliche Andenken mit in den Sarg zu legen, die dann zusammen mit dem Verstorbenen eingeäschert werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren lieben Verstorben für die Einäscherung in den Kleidungsstücken seiner oder Ihrer Wahl ankleiden zu lassen. Nur sollten die Kleidungsstücke aus Baumwolle sein. Synthetisch Stoffe werden in Krematorien in der Regel nicht zugelassen.

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Die Funktion des feuerfesten Keramiksteins

Damit Sie auch wirklich sicher sein können, dass Ihnen die Asche Ihres lieben Verstorbenen nach der Kremation übergeben wird, gibt es den feuerfesten Keramikstein. Vor der Kremation wird ein feuerfester Keramikstein mit der Identifikationsnummer des Verstorbenen mit in den Sarg gelegt.

Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt. Der feuerfeste Keramikstein mit der Identifizierungsnummer des Verstorbenen wird in die Aschekapsel gelegt. Diese Aschekapsel wird später in die Urne gesetzt.

Die Urne mit der Aschekapsel wird nach der Kremation amtlich verschlossen. Auf einem Schild wird der Name des Verstorbenen angebracht. Des Weiteren sein Geburts- und Todesdatum, das Datum der Kremation, die Einäscherungsnummer und der Name des Krematoriums.

Abschied vom Verstorbenen am Sarg

Auch bei einer Feuerbestattung haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihrem lieben Verstorben am Sarg zu verabschieden. Da das vor der Kremation und der Beisetzung stattfindet, müssen Sie mit Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten rechnen.

Gesetzliche Vorschriften bei Feuerbestattungen

Eine Feuerbestattung unterliegt in Deutschland bestimmten Regeln.

– Zwischen dem Eintritt des Todes und der Einäscherung müssen mindestens 48 Stunden vergangen sein.
– Der Verstorbene muss eindeutig identifiziert werden
– Es muss eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder des nächsten Angehörigen vorliegen
– Ein Eintrag in das Sterbebuch des zuständigen Standesamtes muss nachgewiesen werden
– Innerhalb von 2 Tage muss eine zweite Leichenschau stattfinden

Die zweite Leichenschau ist als Schutzmaßnahme nötig. Denn falls ein unnatürlicher Tod vorliegen sollte, würden alle Hinweise darauf bei einer Kremierung vernichtet werden.

Falls der Gerichtsmediziner bei der zweiten Leichenschau Hinweise auf eine unnatürliche Todesursache findet, schaltet er nach Rücksprache mit dem Arzt, der den Totenschein ausgestellt hat, die Polizei ein. Eine Feuerbestattung kann in so einem Fall nur stattfinden, wenn sie von der Staatsanwaltschaft genehmigt worden ist. Neben der Feuerbestattung gibt es noch weitere Bestattungsarten.

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