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Gust Bestattungen

Erdbestattung in Köthen und Umgebung

Die Erdbestattung gehört zu den traditionellsten Bestattungsarten. Sie ist eine der ältesten Bestattungsarten und wird weltweit durchgeführt. Es gibt sogar einige Religionen, in denen ausschließlich Erdbestattungen gemacht werden. Für gläubige Juden und Moslems gibt es bei der Bestattung keine Alternative zur Erdbestattung.

Und obwohl die Erdbestattung die traditionellste aller Beerdigungsarten ist, ist sie in Deutschland stark zurückgegangen. Die Gründe dafür könnten sein, dass für viele Menschen die Religion nicht mehr so wichtig ist wie früher. Zudem sind die Kosten für eine Erdbestattung höher als zum Beispiel für eine Einäscherung.

Als Erdbestattung wird normalerweise die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof bezeichnet.

Früher hat in Deutschland eine allgemeine Sargpflicht bestanden. Dieser Vorschrift besagt, das der Verstorbene in einem Sarg beerdigt werden muss, beziehungsweise auch in einem Sarg eingeäschert werden muss, wenn eine Feuerbestattung gewünscht wird.

Diese Vorschrift besteht heute nur noch in drei Bundesländern: in Bayern, in Sachsen und in Sachsen-Anhalt.

Aber eine weitere Vorschrift gibt es in Deutschland immer noch: die Friedhofspflicht. Die Friedhofspflicht bedeutet, dass die Beisetzung in einem Sarg nur auf einem Friedhof möglich ist. Ausnahmeregelungen zu der Friedhofspflicht gibt es nur bei Feuerbestattungen. Und zwar in den Fällen, in denen nach der Einäscherung eine Baumbestattung oder eine Seebestattung gewünscht wird.

Zu einer Erdbestattung gehört es in der Regel, dass der Verstorbene vom Beerdigungsinstitut gewaschen und hergerichtet wird. Viele Angehörige mochten, dass ihr lieber Verstorbener in der Kleidung bestattet wird, die sie für in ausgesucht haben. Das ist normalerweise auch möglich. Einige Friedhöfe lassen jedoch Schuhe oder Gürtel nicht zu.

Oft gibt es bei Erdbestattungen auch eine Aufbahrung des Sarges in der Trauerhalle. So haben die Familienangehörigen und Freunde des Verstorbenen die Möglichkeit, sich zu verabschieden.

Wenn für diese Zeremonie ein offener Sarg gewünscht wird, kann der Einsatz eines erfahrenen Thanatopraktikers nötig sein. Der Thanatopraktiker sorgt dafür, dass der Leichnam ästhetisch und hygienisch einwandfrei aufgebahrt wird.

Nach der Trauerfeier wird der Sarg zum Grab getragen. Das wird meist von Mitarbeitern des Friedhofs gemacht. Es gibt aber auch Beisetzungen, bei denen der Sarg von Freunden und Angehörigen des Verstorbenen getragen wird.

Auf dem Friedhof wird der Sarg dann in die vorgesehene Grabstelle transportiert. Jetzt ist der Moment, in dem zum allerletzten Mal Abschied von dem Verstorben genommen werden kann. Nach der Beisetzung wird die Grabstelle mit einem öffentlichen Kennzeichen versehen.

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Verschiedene Grabarten

Bei Erdbestattungen gibt es zwei unterschiedliche Grabarten. Eine Möglichkeit ist das Reihengrab. Für Reihengräber gibt es strenge Richtlinien. Unter anderem werden Mindestruhezeiten festgesetzt, die meist nicht verlängert werden können. Diese Mindestruhezeiten werden von der örtlichen Friedhofsverwaltung festgelegt. In der Regel wird in einem Reihengrab nur eine Person beerdigt.

Die zweite Möglichkeit ist das Wahlgrab. Bei einem Wahlgrab ist es meist möglich, die Ruhezeit gegen eine Gebühr zu verlängern. Die normale Ruhezeit beträgt in der Regel mindestens 20 Jahre.

Bei einem Wahlgrab gibt es meist die Möglichkeit, dass auch mehrere Verstorbene in einem Grab beigesetzt werden. Werden zwei Verstorbene beigesetzt, nennt man das ein Doppelgrab. Diese Variante eines Grabes wird oft von Ehepaaren bevorzugt. Über folgenden Link finden Sie weitere Informationen zu den angebotenen Bestattungsarten.

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